Berufserfahrung

  • Familienarbeit im Jobsharing mit meiner Frau
  • 10 Jahre Sekretär der Vereinigung für Jugendfragen im Kanton Zug
  • 8 Jahre Schulkommission Baar
  • 6 Jahre kantonale Kommission für Suchtprobleme, 2 Jahre Präsidium
  • 27 Jahre delegierte Psychotherapie in Baar und Zug
  • Erwachsenenbildung, Schulungen und Kurse
  • Psychotherapeutische Praxis mit kantonaler Praxisbewilligung seit 1997 in Zug
  • Seit 2009 kantonale Kommission für psychologische Psychotherapie
  • Seit 2010 Begleitgruppe Früherkennung und Suizidprävention im Kanton Zug
  • Seit 2010 Praxisgemeinschaft Glashof Zug

Praxisbewilligung im Kanton Zug:

Zur selbständigen Durchführung von Psychotherapie braucht es im Kanton Zug nach Gesetz eine Praxisbewilligung. Diese bekommt, wer an einer Hochschule Psychologie und Psychopathologie studiert hat, eine Psychotherapie-Ausbildung in einer anerkannten Richtung vorweisen kann und mindestens ein Jahr unter ärztlicher Aufsicht in der klinischen Praxis gearbeitet hat. Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, darf sich psychologischer Berater aber nicht Psychotherapeut nennen.